Am gestrigen Sonntag gingen die Mannschaftskämpfe der Saison 2018/19 zu Ende und die eine oder andere Überraschung war dabei. Aus dem Schachbezirk 5 Frankfurt e.V. mussten auch auf Hessenebene einige Vereine Federn lassen. In der Hessenliga hat es den SC Bad Nauheim erwischt, der mit vier Mannschaftspunkten den Klassenerhalt verpasste und künftig in der Verbandsliga antreten wird.
In der Landesklasse Ost setzten sich die Sfr Frankfurt 1921 punktgleich aber mit mehr Brettpunkten gegen den zweitplatzierten SC Matt im Park (Bericht) durch und steigt damit in die Verbandliga auf. Abgestiegen aus der Landesklasse sind die Bad Vilbeler Sfr. 1985.
Diese tauschen damit die Plätze mit dem SV Frankfurt Nord, der als Meister der Bezirksoberliga künftig den Bezirk in der Landesklasse vertreten wird. Abgestiegen aus der Bezirksoberliga sind nunmehr die beiden Letztplatzierten, der SC Eschbach im Usinger Land und die zweite Mannscahft des SC Matt im Park.
In der Bezirksliga kann sich der neue Meister SC Bergen-Enkheim gemeinsam mit dem Punktgleichen SV Oberursel 4 über die Rückkehr in die Bezirksoberliga freuen. Abgestiegen sind die vierte Mannschaft der Sabt Frankfurter TV 1860, sowie die ohnehin zurückgezogene dritte Mannschaft des SK 1858 Gießen.
Die Bezirksklasse ging bereits am 7. Spieltag zu Ende. neben dem Meister SC Bad Nauheim 3 qualifizierte sich auch die fünfte Mannschaft des SV Oberursel für die Bezirksliga. Sportlich abgestiegen in die Kreisklasse ist der SC Eschbach im Usinger Land 2.
In der Kreisliga dürfen sich die Sfr. 1891 Friedberg als Meister, sowie die zweite Mannschaft des SV 1926 Fechenheim über die Rückkehr in die Bezirksklasse freuen. Sportlich abgestiegen ist hier der SC Bad Nauheim 5.
Auch die Kreisklasse wurde bereits am siebten Spieltag abgeschlossen. Aufgestiegen in die Kreisliga sind der neue Meister SK Bad Homburg 1927 5, sowie – mit nur einem halben Brettpunkt zurückligend – die fünfte Mannschaft der Sabt FTV 1860.
Ich weise darauf hin, dass alle Ergebnisse bis nach Ablauf der Protestfrist als vorläufig angesehen werden müssen. Die vorläufige Klasseneinteilung finden Sie hier.