Hygienevorschriften zur JHV

Liebe Vereinsvertreter, Vorstandskollegen und Kassenprüfer,

wie in der Einladung zur Jahreshauptversammlung des Schachbezirks 5
angekündigt, erhalten Sie hier die Hinweise zur Einhaltung der
Vorschriften zur Bekämpfung der Pandemie während der Sitzung.

Erforderlich für die Teilnahme an der JHV ist:
A) – es liegen keine Corona-Krankheitssymptome vor
UND
B)
   – von COVID-19 genesen zu sein, d.h. vor mindestens 28 Tagen
     und höchstens sechs Monaten durch Labordiagnostik mittels     Nukleinsäurenachweis wurde eine Infektion mit dem Coronavirus
     SARS-CoV-2 nachgewiesen
   ODER
   – vollständig gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft zu sein
     und die letzte Impfstoffdosis gemäß den Empfehlungen des     Paul-Ehrlich-Instituts vor mindestens 14 Tagen erhalten zu haben
   ODER
   – einen tagesaktuellen negativen Schnelltest (kein Selbsttest!)
     vorweisen zu können
Dies bestätigen die Teilnehmer mit ihrer Unterschrift auf den
Anwesenheitslisten.

Außer an seinem eigenen Platz besteht in dem Gebäude Maskenpflicht
(mit medizinische Maske, d.h. OP-Maske oder Schutzmaske der Standards
FFP2, KN95, N95). Am Platz wird aber das Tragen einer Maske trotzdem
empfohlen.
Der Raum verfügt über eine Klimaanlage und gute Lüftungsmöglichkeiten,
Desinfektionsmittel für die Hände sind vorhanden.
Ein eigener Kugelschreiber sollte zur Vermeidung von Kontakten mitgebracht
werden.

In Bad Homburg besteht eine Testmöglichkeit im Kurpark (seitlicher
Spielbank-Eingang) täglich von 10 Uhr bis 24 Uhr ohne Terminvereinbarung
Weitere Testmöglichkeiten sind zu finden auf
https://www.bad-homburg.de/microsite/corona/informationen/testzentren.php